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Allgemeine Geschäfts- sowie Lieferbedingungen

Computertechnik dornbusch
Ingo Dornbusch
Gänseweg 2 A
26506 Norden

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Computertechnik dornbusch gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und den sonstigen Geschäftverkehr mit der Firma Computertechnik dornbusch.
Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Angebote / Vertragsabschluss
Angebote der Firma Computertechnik dornbusch sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Computertechnik dornbusch eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Firma Computertechnik dornbusch behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von der Firma Computertechnik dornbusch schriftlich zu bestätigen. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Computertechnik dornbusch, die länger als einen Monat nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die Firma Computertechnik dornbusch berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben. Können sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen / Verzug
Zahlungen an die Firma Computertechnik dornbusch sind fällig spätestens sieben Tage nach Zugang der Rechnung. Kleinaufträge bis 200,- €, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen sind zahlbar sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen. Schecks und Wechsel jeder Art werden lediglich erfüllungshalber angenommen.Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Computertechnik dornbusch zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma Computertechnik dornbusch gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma Computertechnik dornbusch andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Computertechnik dornbusch weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Firma Computertechnik dornbusch steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Computertechnik dornbusch berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Konto korrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaigen Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma Computertechnik dornbusch ist berechtig seine Forderungen abzutreten.

4. Lieferzeit/Teillieferung
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Lieferzeitangaben der Firma Computertechnik dornbusch unverbindlich.Teillieferungen durch die Firma Computertechnik dornbusch sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen von der Firma Computertechnik dornbusch ist der Geschäftssitz der Firma Computertechnik dornbusch. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferungen von der Firma Computertechnik dornbusch bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenforderungen Eigentum von der Firma Computertechnik dornbusch. Die Weiterveräußerung oder sonstige Belastung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, ist in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung unzulässig. Etwaige Beeinträchtigungen des Rechts von der Firma Computertechnik dornbusch, insbesondere Pfändungen, sind der Firma Computertechnik dornbusch umgehend schriftlich und vorab telefonisch anzuzeigen; dabei sind die zur Wahrung der Rechte von der Firma Computertechnik dornbusch notwendigen Auskünfte zu erteilen. Bei Lieferung an Wiederverkäufer veräußert die Firma Computertechnik dornbusch die Ware unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

6. Gewährleistung/Schadensersatz
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma Computertechnik dornbusch zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz besteht nur, wenn der Firma Computertechnik dornbusch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von der Firma Computertechnik dornbusch autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann die Firma Computertechnik dornbusch eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer oder/und Hersteller an den Kunden abtreten. Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber der Firma Computertechnik dornbusch vorzubringen. Der Kunde hat die Ware direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.

7. Reparatur- und Serviceleistungen
Die Leistung wird nach Wahl der Firma Computertechnik dornbusch am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand der Firma Computertechnik dornbusch zur Fehlersuche wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von der Firma Computertechnik dornbusch nicht zu vertreten ist. Der Firma Computertechnik dornbusch kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;
ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat;der Auftrag storniert wurde und die Firma Computertechnik dornbusch bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird:die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von der Firma Computertechnik dornbusch zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn der Firma Computertechnik dornbusch wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet die Firma Computertechnik dornbusch, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Firma Computertechnik dornbusch beruhen.In diesem Fall leistet die Firma Computertechnik dornbusch nach seiner Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgebaute oder/und ersetze Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über, es sei denn, sie werden dem Kunden belassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt die Firma Computertechnik dornbusch keine Haftung. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf von zwei Monaten entfällt jede Pflicht zur weiteren Aufbewahrung und auch jede Haftung für Beschädigung oder Untergang der Sache. Nach Ablau der Zweimonatsfrist darf die Firma Computertechnik dornbusch die Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten gegen den Kunden freihändig veräußern, wobei ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zusteht. Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei der Firma Computertechnik dornbusch.

8. Standard-Software
Bei Lieferung von Standard-Software durch die Firma Computertechnik dornbusch erwirbt der Besteller ein einfaches, nicht aber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dasselbe gilt, wenn die Software zusammen mit Hardware geliefert wird. Jede isolierte Weiterverwendung oder/und Vervielfältigung ist unzulässig, die Software darf nur für die dafür gelieferte Büromaschine eingesetzt werden und nur mit dieser zusammen im Rahmen des normalen Geschäftsganges weiterveräußert werden. Soweit die Lieferung in Standard-Software besteht, gelten die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers, die von dem Kunden von der Firma Computertechnik dornbusch zu beachten sind; die von der Firma Computertechnik dornbusch eingeräumten Nutzungsrechte reichen insoweit in keinem Fall weiter, als es die Herstellerlizenz erlaubt. Auf verlangen von der Firma Computertechnik dornbusch ist der Besteller zur jederzeitigen Auskunftserteilung über die Art der Verwendung der Software verpflichtet. Jede Weiterveräußerung ist unaufgefordert anzuzeigen. In beiden Fällen ist die Richtigkeit der erteilten Auskünfte in geeigneter Weise zu belegen, ggf. glaubhaft zu machen, § 294 ZPO. Verstößt der Besteller gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist er der Firma Computertechnik dornbusch gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Weiterveräußerungspreises, mindestens jedoch in Höhe des Erwerbspreises, verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch die Firma Computertechnik dornbusch wird hierdurch nicht berührt.

9. Beratung und Schulung
Bei Schulungen durch die Firma Computertechnik dornbusch werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von der Firma Computertechnik dornbusch festgelegt.Ansprüche gegen die Firma Computertechnik dornbusch wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; andernfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehrerer Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch der Firma Computertechnik dornbusch nicht; das Risiko einer Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, steht der Firma Computertechnik dornbusch 10% der Netto-Vertragssumme, maximal jedoch 800,00,- € als pauschalierter Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistung nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Computertechnik dornbusch und dem Käufer/Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Norden als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Die Firma Computertechnik dornbusch ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer/Auftraggeber, gleich ob diese vom Käufer/Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

12. Schlussbestimmung
Sollte eine dieser allgemeinen Bedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


13.Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Norden, Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Norden.

Computertechnik dornbusch / Stand 03.01.2023
Ingo Dornbusch -Inhaber-
Gänseweg 2 A, 26506 Norden
Telefon: 0151 1568 0002

www.computertechnik-dornbusch.de E-Mail:info@computertechnik-dornbusch.de

© Computertechnik dornbusch Letzte Aktualisierung: 03.01.2023